Wissenswertes von A bis Z

Bereits vor Ihrem ersten Praxisbesuch helfe ich Ihnen bei den wichtigsten Fragen, die es rund um Ihre Therapie zu klären gilt. Im Folgenden finden Sie Wissenswertes zu meiner Praxis und zum Therapieablauf.

Ersttermin: Was Sie mitbringen sollten

Idealerweise bringen Sie sportliche, bequeme Kleidung und ein großes Handtuch mit. Für die Verordnung von Wärmetherapie (Fango) benötigen Sie außerdem ein Bettlaken. An die Verordnung Ihres Arztes sollten Sie ebenso denken wie an eventuell vorhandene Befunde, Berichte, Bilder oder Röntgenaufnahmen.

Wie lange dauert eine Behandlung?

Sollte auf dem Rezept nichts anderes vermerkt sein (z.B. bei Manueller Lymphdrainage sind 30, 45 oder 60 Minuten üblich), dauert eine Behandlung 20 bis 25 Minuten.

Wie viele Behandlungen werden verschrieben?

Als Kassenpatient mit orthopädischem, internistischem, chirurgischem oder gynäkologisch/urologischem Krankheitsbild erhalten Sie in der Regel 6 Therapieeinheiten. Je nach Diagnose und Heilmittelkatalog können 2 Folgerezepte für dasselbe Krankheitsbild ausgestellt werden.

Da Privat- und Beihilfepatienten nicht dem Heilmittelkatalog unterliegen, können Verordnungen von bis zu 10 Therapieeinheiten ausgestellt werden.

Kann ich auch ohne Verordnung behandelt werden?

Selbstverständlich erhalten Sie auch Behandlungen auf Selbstzahlerbasis: ohne Rezept als präventive Maßnahme oder mit Privatrezept und Diagnose als therapeutische Behandlung. Alle Behandlungen können Sie auch als Gutschein verschenken. Gern erteile ich Ihnen weitere Auskünfte, sprechen oder rufen Sie mich einfach an.

Kostenübernahme: Ich helfe gerne weiter

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen für Sie 90% der Rezeptgebühr. Sie zahlen lediglich 10% des Rezeptanteils plus 10€ Gebühr pro Rezept. Die unterschiedlichen Preislisten der Krankenkassen liegen bei mir in der Praxis und können von Ihnen jederzeit eingesehen werden. Bei anderen Fragen zum Thema Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse informiere ich Sie gerne vor Ort oder per Telefon.

Wann bin ich von der Rezeptgebühr befreit?

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlungspflicht befreit. Auch Schwangere mit schwangerschaftsbedingten Beschwerden brauchen keine Zuzahlung leisten.

Erwachsene müssen nicht mehr als maximal zwei Prozent ihres jährlichen Familienbruttoeinkommens (dazu zählen Arbeitsentgelt, Mieteinnahmen, Zinsen) für Zuzahlungen aufbringen. Nur maximal ein Prozent des jährlichen Familienbruttoeinkommens brauchen chronisch Kranke für Zuzahlungen aufzuwenden. Ob Sie zuzahlungsbefreit sind, erfahren Sie von Ihrer Krankenkasse. Einige Krankenkassen bieten an, diesen Prozentsatz am Jahresanfang zu entrichten, dann entfällt für Sie das Sammeln der Quittungen und Belege.

Gibt es Parkmöglichkeiten an der Physiotherapiepraxis?

Sie können entlang der Kirnitzschtalstraße frei und unbegrenzt parken. Sollte dort kein Platz frei sein, erhalten Sie bei uns einen Anwohner-Parkausweis, mit dem Sie während Ihrer Therapiezeit vor der Praxis parken können.

Terminvereinbarung

PHYSIOTHERAPIE

"Am Schloßberg"

Dorit Friebe
Schloßberg 1
01814 Bad Schandau

 

Behandlung gewünscht?

Rufen Sie mich einfach an:

 035022 43315

 0157 71459575

 

Hinweise

Sie haben Fragen zu Ihrem ersten Termin, zu Ihrer Verordnung oder zur Kostenübernahme? Hier finden Sie weiterführende Informationen.

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